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   BVerwG, 20.10.1988 - 8 B 102.88   

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https://dejure.org/1988,13528
BVerwG, 20.10.1988 - 8 B 102.88 (https://dejure.org/1988,13528)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1988 - 8 B 102.88 (https://dejure.org/1988,13528)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - 8 B 102.88 (https://dejure.org/1988,13528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "für Wohnzwecke nicht mehr geeignet" - Wohnungsbau durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes - Umbau zur Anpassung an veränderte Wohngewohnheiten - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 80.81

    Villa - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1988 - 8 B 102.88
    "Da ein 'Umbau' im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG ebenso wie der Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes dessen Umgestaltung, also eine bauliche Änderung bedeutet, zählen alle baulichen Maßnahmen, die nicht zur erstmaligen Herstellung eines neuen Zustandes der baulichen Anlage, sondern nur zur Wiederherstellung eines bereits vormals gegebenen Zustandes führen, nicht zum Umbau (vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 80.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8 S. 7 ).

    Insofern korrespondiert der Begriff der Instandsetzung dem Begriff des (nicht auf eine Änderung der Wohngewohnheiten zurückzuführenden) Mangels (vgl. Urteil vom 25. Juni 1982, a.a.O. S. 10).

  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 73.86

    Wohnungsbauförderung - Modernisierung - Ausbau - Umbau

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1988 - 8 B 102.88
    In seinem Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 73.86 - (Buchholz 454.4 § 17 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 ) hat der beschließende Senat dargelegt:.

    Nur eine Modernisierung, die zugleich die vorstehend dargelegten Voraussetzungen des Ausbaus durch Umbau erfüllt, stellt vielmehr einen Wohnungsbau durch Ausbau im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG dar (vgl. Urteil vom 3. Juli 1987, a.a.O. S. 3 f.).

  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70

    Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1988 - 8 B 102.88
    Denn 'wesentlich' ist ein Bauaufwand nur dann, wenn er nicht nur nach der Höhe der aufgewendeten Kosten, sondern auch nach der Art der baulichen Maßnahmen mit denjenigen vergleichbar ist, die der in § 17 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG als gleichwertige Form des Schaffens von Wohnraum durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes bezeichnete Ausbau des Dachgeschosses erfordern würde (vgl. Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 42.70 - BVerwGE 38, 286 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70] = Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 5 S. 1 ).".
  • OVG Hamburg, 08.10.1981 - Bf II 51/80
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1988 - 8 B 102.88
    Ein 'Umbau' im Rechtssinne liegt vielmehr nur dann vor, wenn das äußere Erscheinungsbild der bisherigen Wohnräume nachhaltig geändert wird, wie es etwa bei Grundrißänderungen oder der Zusammenfassung von mehreren Räumen oder zu kleinen Wohnungen zu einer abgeschlossenen Wohnung der Fall ist (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 8. Oktober 1981 - OVG Bf II 51/80 - BBauBl. 1982, 793 ).
  • Drs-Bund, 10.12.1975 - BT-Drs 7/4450
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1988 - 8 B 102.88
    Die Ursache derartiger Mängel ist dabei ohne Bedeutung, so daß es nicht darauf ankommt, ob sie durch Verschleiß in allen seinen Erscheinungsformen, Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder durch schuldhafte oder schuldlose Einwirkungen Dritter oder sogar durch höhere Gewalt entstanden sind (vgl. auch § 3 Abs. 4 ModEnG und die Begründung dazu in BT-Drucks. 7/4450, S. 15).
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